Rechtsprechung
BPatG, 25.04.2012 - 25 W (pat) 531/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 4 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Gummibärchen" - Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft - keine Täuschungsgefahr - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterscheidungskraft der Marke "Gummibärchen" hinsichtlich einer Eintragung für Waren der Klasse 30
- kanzlei.biz
"Gummibärchen"
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Gummibärchen" - Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft - keine Täuschungsgefahr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05
FUSSBALL WM 2006
Auszug aus BPatG, 25.04.2012 - 25 W (pat) 531/11
Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, Tz. 30, 31 - "Henkel"; BGH GRUR 2006, 850, Tz. 17 - "FUSSBALL WM 2006"). - BPatG, 31.05.2006 - 26 W (pat) 13/05
Auszug aus BPatG, 25.04.2012 - 25 W (pat) 531/11
Inhaltsstoffen dieser Waren getäuscht werden können (vgl. BPatGE 45, 1 - Kombuchea; BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 13/05 - malz & more). - EuGH, 12.02.2004 - C-218/01
Henkel
Auszug aus BPatG, 25.04.2012 - 25 W (pat) 531/11
Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, Tz. 30, 31 - "Henkel"; BGH GRUR 2006, 850, Tz. 17 - "FUSSBALL WM 2006"). - EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 25.04.2012 - 25 W (pat) 531/11
Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH 2006, 850, Tz. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004, 674, Tz. 86 - Postkantoor).
- BPatG, 30.03.2020 - 26 W (pat) 513/18
Markenbeschwerdeverfahren - "Popcorn" - Unterscheidungskraft - …
Denn sie fänden weder bei der Herstellung oder Zubereitung von Popcorn noch als dessen Dekoration Verwendung und würden auch nicht mit Popcorn vermischt vertrieben (vgl. BPatG 25 W (pat) 531/11 - Gummibärchen).ee) Die Entscheidung zur Schutzfähigkeit der Wortmarke "Gummibärchen" (BPatG 25 W (pat) 531/11) für teilweise identische Produkte in Klasse 30 ist nicht vergleichbar, weil diese im Gegensatz zu "Popcorn" nicht bei der Herstellung oder Zubereitung von "Gummibärchen" Verwendung finden und zum anderen nicht mit einem unzulässigen Disclaimer verbunden sind.